Insbesondere bei Familien mit Fluchterfahrung kann nicht grundsätzlich von der für Deutschland klassischen Familienform der „Kernfamilie“ (Mutter, Vater und leibliche Kinder) ausgegangen werden. Es gibt einen beträchtlichen Anteil an alleinerziehenden Familien und an Familien, in denen Verwandte oder ältere, volljährige Geschwister die Elternfunktion (nach deutschem Verständnis) übernehmen (vgl. Lechner/Huber 2017, S. 67). Die Erziehungsaufgaben müssen oft neu aufgeteilt bzw. zusätzlich übernommen werden, zumal in vielen Heimatländern das familiäre Leben durch die Großfamilie geprägt war.