Die Arbeitsmigration ist einer der wichtigsten Migrationstypen. Die sogenannten „Gastarbeiter“, aus südeuropäischen und nordafrikanischen Ländern angeworbene Arbeitskräfte und deren nachgezogenen Familien, kamen insbesondere in den 1960er Jahren nach Deutschland (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2008, S. 18). Die Entscheidung zur Migration war bei ihnen weitgehend freiwillig, Motiv war in der Regel der Wunsch nach einer wirtschaftlichen Verbesserung. Sowohl die Zugewanderten wie auch das Aufnahmeland gingen dabei zunächst von einem zeitlich begrenzten Aufenthalt aus. Das Aufnahmeland Deutschland hatte hier ein (wirtschaftliches) Interesse an der Zuwanderung.